Rehabilitationsrecht ? Wie bekomme ich als Patient eine anthroposophische Rehabilitation?
Leider ist es keine Seltenheit, dass dem Wunsch nach einer Rehabilitation in der Reha-Klinik Schloss Hamborn nicht entsprochen wird. Deshalb ist es für Sie hilfreich, bereits frühzeitig Ihre Rechte zu kennen und zu wissen, was im Antrag bereits berücksichtigt werden sollte und was ggf. gegen einen Bescheid des Kostenträgers unternommen werden kann.
Um eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bzw. den Rentenversicherungsträger zu gewährleisten, sollten Sie bereits frühzeitig in dem Reha-Antrag deutlich machen, dass für Sie ein Behandlungserfolg insbesondere von dem Schwerpunkt des ganzheitlichen anthroposophischen Therapieansatzes abhängt. Dies sollte natürlich in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt geschehen, der dies in seiner Diagnose ebenfalls formulieren und begründen sollte.
Ihr Wunsch nach einer Rehabilitation in der besonderen Therapierichtung Anthroposophische Medizin hat durchaus einen fundierten rechtlichen Hintergrund, da im § 1des SGB V (Krankenversicherung) Ihre Eigenverantwortung als Versicherter angesprochen ist und in § 2 (1) SGB V die besonderen Therapierichtungen (u. a. Anthroposophische Medizin) in den Leistungsumfang eingeschlossen werden.
Darüber hinaus ist Ihre Wahlfreiheit als Patient in § 33 SGB I und in § 9 (1) SGB IX verankert. Diese ist zwar insofern eingeschränkt, als der Kostenträger die Berechtigung und Angemessenheit Ihres Wunsches feststellen muss. Dies wird jedoch dann als gegeben gewertet, wenn keine Rechtsvorschriften Ihrem Wunsch entgegenstehen. Eine wesentliche gesetzliche Voraussetzung ist dabei ein Versorgungsvertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. einen Belegungsvertrag mit einem Rentenversicherungsträger. Beides ist für die Reha-Klinik Schloss Hamborn gegeben!
Zusätzlich muss Ihr Krankheitsbild von unserem Haus behandelt werden können und als Indikation in diesen Verträgen aufgenommen worden sein.
Diese sind wie folgt vereinbart:
Indikationen |
Gesetzliche Krankenversicherungsträger |
Rentenversicherungsträger |
Tumornachsorge |
ja |
ja |
Orthopädie |
Einzelfallentscheidung |
ja |
Psychosomatische Erkrankungen/ Somatoforme Störungen |
Ja |
Einzelfallentscheidung |
Sonstige internistische Erkrankungen |
Einzelfallentscheidung |
Einzelfallentscheidung |