Kostenträger / Kostenübernahme
Die Kostenübernahme bzw. -erstattung einer Reha-Maßnahme in der Reha-Klinik Schloss Hamborn ist für Sie mit folgenden Kostenträgern möglich:
- Rentenversicherungsträger insbesondere
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherungen der Länder
- Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NRW
Die Reha-Klinik Schloss Hamborn ist zurzeit die einzige Reha-Einrichtung der besonderen Therapierichtung Anthroposophische Medizin, die über einen Belegungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem größten Träger von Rehabilitationsmaßnahmen, verfügt.
- Krankenversicherungsträger
- Privatversicherer
- Beihilfestellen
In Kurzform finden Sie hier unser Angebot aufgrund der jeweils entsprechenden gesetzlichen Grundlage:
Gesetzliche Krankenkassen
Anerkennungsgrundlage:
Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V
Rehabilitationsmaßnahmen:
- stationäre Vorsorgemaßnahme nach § 23 Abs. 4 SGB V
- stationäre Rehabilitationsmaßnahme nach § 40 Abs. 2 SGB V
Rentenversicherungsträger
Anerkennungsgrundlage:
Belegungsvertrag nach § 21 SGB IX
- Rehabilitationsmaßnahmen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 15 SGB VI
- stationäre Tumor-Nach- und Festigungsmaßnahmen nach § 31 Abs. 1 Nr.3 SGB VI
Private Versicherer und Beihilfe
Anerkennungsgrundlage:
anerkannte Reha-Einrichtung nach § 35 (1) Nr. 1 BBhV für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen.
- Rehabilitationsmaßnahmen:
- Rehabilitationsmaßnahmen nach § 35 (2) BBhV
Detaillierte Auskünfte zur Antragstellung finden Sie in folgender Darstellung und unter den Punkten „Reha-Recht für gesetzlich versicherte Patienten“ und „Reha-Recht für privat versicherte Patienten“.