Die Kostenübernahme bzw. -erstattung einer Reha-Maßnahme in der Reha-Klinik Schloss Hamborn ist für Sie mit folgenden Kostenträgern möglich:
Die Reha-Klinik Schloss Hamborn ist zurzeit die einzige Reha-Einrichtung der besonderen Therapierichtung Anthroposophische Medizin, die über einen Belegungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem größten Träger von Rehabilitationsmaßnahmen, verfügt.
In Kurzform finden Sie hier unser Angebot aufgrund der jeweils entsprechenden gesetzlichen Grundlage:
Gesetzliche Krankenkassen
Anerkennungsgrundlage:
Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V
Rehabilitationsmaßnahmen:
Rentenversicherungsträger
Anerkennungsgrundlage:
Belegungsvertrag nach § 21 SGB IX
Private Versicherer und Beihilfe
Anerkennungsgrundlage:
anerkannte Reha-Einrichtung nach § 35 (1) Nr. 1 BBhV für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen.
Detaillierte Auskünfte zur Antragstellung finden Sie in folgender Darstellung und unter den Punkten „Reha-Recht für gesetzlich versicherte Patienten“ und „Reha-Recht für privat versicherte Patienten“.